Grundlegende Änderungen betreffen vor allem die Wiederöffnung der Umkleiden und Duschen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Durch die wieder zugelassene Nutzung von Umkleiden kann dann aber nicht mehr sichergestellt werden, dass verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden. Um Begegnungen auf den Fluren und Laufwegen für alle so sicher wie möglich zu gestalten, gilt daher ab 14.09.2020 eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske ab Eingang der Sportstätten bis zum Betreten der Sporthallen oder des Kursraumes. Das ausführliche Hygienekonzept findet ihr hier: Hygienekonzept und als Aushang an allen Sportstätten.
Wir bitten zu eurem und unserem Schutz um Beachtung und Verständnis für diese Regelung und hoffen, dass wir alle unseren Sport auch in der kommenden Saison gesund und mit Spaß ausüben können.