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210518 Corona Test02Sport nach neuer Verordnung nur mit Test-, Impf- oder Genesungsnachweis

  • Ausgangslage 

    Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 14.05.21 gibt es auch neue Regelungen für den Sport. Es ist festgelegt, dass bei einer Inzidenz im Landkreis Göppingen über 100 weiterhin die Bundesnotbremse gilt und somit unsere Sportstätten lediglich geöffnet sind für den Reha-Sport, für den kontaklosen Freizeit- und Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und für den kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von bis zu 5 Kindern bis 14 Jahren.

    Bei einer Inzidenz unter 100 gilt die Corona-Verordnung der Landesregierung die Öffnungen in 3 verschiedenen Stufen vorsieht. Grundsätzlich ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten (§ 15 Absatz 1 Nummer 8) gestattet  

    • zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport
    • für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten
      • Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit
      • auf weitläufigen Außenanlagen gleichzeitig mehrere Gruppen erlaubt, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist 
    • im Freien Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

    Zusätzlich ist bei Vorlage eines Test- oder Impf- bzw. Genesenennachweises gestattet (§ 21):

    In Öffnungsstufe 1:

    • der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten für die kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen (bei Vorlage eines Test- oder Impf- bzw. Genesenennachweises aller über 14 Jährigen)

    In Öffnungsstufe 2:

    • der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitnessstudios für die kontaktarme Sportausübung allgemein, eine Person je angefangene 20 qm

    Problemlage

     Als Sportverein möchten wir gerne ab der entsprechenden Inzidenzfreigabe unter dieser Vorgabe starten, jedoch müssten für unsere rund 2000 aktiven Mitglieder (abzüglich der Geimpften, der Genesenen und der unter 14-jährigen) bei einem Training pro Woche in Eislingen und Umgebung täglich die entsprechenden Testkapazitäten einschließlich der Aushändigung eines schriftlichen Nachweises zur Verfügung stehen. Auch die notwendige Dokumentationspflicht stellt uns noch vor eine große Herausforderung.

     

    Handlungsbedarf

    Um also hier möglichst schnell die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass viele Sportangebote wieder angeboten werden können, sind zeitnahe Abstimmungsgespräche mit Stadtverwaltung, Schule und anderen kompetenten Akteuren im Ort notwendig. 

    Da sich ja das Impfen noch eine Weile hinzieht und die Kinder und Jugendliche ja frühestens im Herbst/Winter mit einer Impfung rechnen können, brauchen wir sehr schnell Testkapazitäten an allen Ecken und Enden. Und wir sind ja nur ein Verein im Eislingen.

    Vielleicht lässt sich die Politik ja dahingehend darauf ein, bei Kindern und Jugendlichen die Testaktualität auf 48h hochzusetzen. In Kombination mit der Schultestung sicher ein Lösungsansatz.
     

    Wir arbeiten daran

    Als Sportverein sind wir eine Solidargemeinschaft. Deshalb wollen wir so schnell wie möglich allen unseren Mitgliedern eine Lösung anbieten. Jetzt nur für diejenigen die Sportangebote zu öffnen, die Geimpft oder Genesen sind, wäre vor allem unserer jungen Generation gegenüber unsolidarisch. Diese Generation hat schon seit über einem Jahr das Ganze mitmachen und mittragen müssen, um die ältere Generation zu schützen. Deshalb brauchen wir entweder tägliche große Testkapazitäten, engere Kooperationen mit Schule und anderen oder weniger strenge Vorgaben für unsere Kinder und Jugendlichen Ü 14. Sie brauchen jetzt besonders unsere Unterstützung.
     

    Sobald wir einen machbaren Umsetzungsplan für den Sport erarbeitet haben, informieren wir Euch wie immer zeitnah.

     

    Euer TSG Team



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