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*** NEWS *** Wir dürfen wieder ohne Testpflicht gemeinsam sporteln!!!

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Am Montag, den 28. Juni 2021 treten angepasste Lockerungen für den Sport bei niedrigen Inzidenzen in Kraft – dies verfügt die Landesregierung zum heutigen Montag. Konkret geht es um Erleichterungen bezüglich der Testpflicht und der wesentlichen Vereinfachung der bisherigen Verordnung.

Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ab Montag, den 28. Juni 2021 weitere Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg bei nun vier Inzidenzstufen vor. Die neu geformten Inzidenzstufen tragen der aktuellen Situation Rechnung, ziehen aber im gleichen Moment klare Grenzen. 

D.h. ab Montag, 28.06.21 gibt es keine Testpflicht mehr für die Teilnahme am Vereinssport bei uns. Einzige Voraussetzung dafür: der Landkreis Göppingen befindetet sich in der 1. oder 2. Inzidenzstufe (Landkreis Göppingen - Coronavirus (landkreis-goeppingen.de)

  1. Inzidenzstufe gilt bei einer Inzidenz unter 10.
  2. Inzidenzstufe gilt zwischen 10 und 35.
  3. Inzidenzstufe gilt zwischen 35 bis 50.
  4. Inzidenzstufe greift ab einer Inzidenz von über 50.

Unabhängig der Inzidenzstufe ist ein Hygienekonzept und die Nachhaltung der Kontaktdaten erforderlich.

Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiter bestehen. Allerdings ist eine medizinische Maske beim Sport treiben nicht mehr notwendig. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Laien zugelassene Selbsttest gelten ebenfalls, sofern unter Aufsicht durchgeführt und bescheinigt. Die bisherige Regelung für Schüler:innen bleibt unangetastet.

Inzidenzstufe 1 (<10):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne besondere Regelungen möglich.

Inzidenzstufe 2 (10 bis 35):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne besondere Regelungen möglich.

Inzidenzstufe 3 (35 bis 50):

  • Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne Personenbeschränkung möglich. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G-Regelung.

Inzidenzstufe 4 (über 50):

  • Im Freien ist das Sporttreiben mit bis zu 25 Personen erlaubt. Einzige Voraussetzung ist die Einhaltung der 3G- Regelung.

Die ausführlichen Regelungen auch für Wettkämpfe finden sich in der Gesamtübersicht. 

Hier gelangen Sie zur Gesamtübersicht

Generell zählen Beschäftigte und sonstige Mitwirkende wie Trainerinnen und Trainer oder Schieds- und Kampfrichterinnen und -richter bei der Ermittlung der Personenzahlen nicht mit.

 

Termine

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