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Sufgrund der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung BaWü gelten die Regelungen der Alarmstufe I.

Das bedeutet, dass für alle Bereiche des Sports und für den Musikzug der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur noch mit 2G (genesen oder geimpft) zulässig ist, im Freien 2G.

Folgende Ausnahmen gelten für 2G:

    • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
    • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
    • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
    • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

Außerdem gelten weiterhin folgende Ausnahmen: 

  • Für  Trainer*innen / Übungsleiter*innen und Angestellte gilt 3G. 
  • Ausnahmen von der Testpflicht und von 2G für - symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und - symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet. Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist bis zum 31.01.2022 ein negativer Antigentest ausreichend.

Für die teilnehmenden Sportler*innen an Wettkampserien, Ligabetrieb und Training, sowie Zuschauer bei öffentlichen Veranstaltungen (Sportwettkämpfe / Konzerte / etc.) gilt 2G d.h. Zutritt für geimpfte oder genesene Personen.

Generell gilt für den Sport u.a. folgendes:

  • Sofern gerade kein Sport ausgeübt wird, gilt in geschlossenen Räumen generell eine FFP2-Maskenpflicht
  • Beachtung des Hygienekonzepts (u.a. Einhaltung Mindestabstand 1,50 Meter / Lüftung von Innenräumen / Reinigung von Oberflächen und Gegenständen)
  • Kontaktdatenermittlung (d.h. dass auch weiterhin Teilnehmerlisten bei den Sporteinheiten etc. zu führen sind)

Wir danken Euch sehr für Euer Verständnis und eure Mithilfe um ein Trainings- und Sportangebot im Rahmen des Möglichen anbieten zu können.

Euer TSG Team

Termine

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