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TSG KiSS 2014.2
TSG KiSS 2014

Information Sticker

Liebe TSG-Mitglieder,

mit Beschluss vom 3. Juni 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft. D.h.grundsätzlich ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten gestattet. Da der Landkreis Göppingen nach Bekanntmachung eine Inzidenz unter 50 hat gelten die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 unmittelbar. 

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport, organisierter Vereinssport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen, bei organsiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport, organisierter Vereinssport in Sportanlagen und -stätten innen,
    max. 1 Person pro 20m²
  • Teilnahme am Sport nur möglich unter Vorlage eines negativen Test- oder Impf- bzw. Genesenennachweises „3G“ aller über 6-Jährigen

Erklärung  

Die Teilnahme am kontaktlosen Sport ist derzeit nur mit den "3 G" möglich. D.h. jeder Teilnehmer ab dem 6.Geburtstag darf am Sport nur teilnehmen wenn er entweder

  • getestet - ein negativer tagesaktueller Test (max. 24 Stunden alt) muss vorgelegt werden
    Die kostenfreien Bürgertests können hierfür genützt werden, des weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebins bestätigen: 
    - Arbeitgeber*innnen
    - Anbieter*innen von Dienstleistungen
    - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal
    zu testende Personden dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. 
    Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden sein darf. 
  • genesen - ein positives PCR-Testergebnis muss vorgewiesen werden, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt,  ab diesem Zeitpunkt wird wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung benötigt
  • geimpft - ein Impfausweis oder ähnliches Dokument muss vorgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind
  • Kinder, bis einschließlich 5 Jahren, die asymptomisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getetestet werden. 

ist.

Wie, wann und wo es in den einzelnen Sportbereichen weitergeht erfahrt ihr zeitnah von euren Übungsleitern/Abteilungen.

Termine KiSS

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